Aufnahmevoraussetzungen für den I. Jahrgang der berufsbildenden höheren Schule
sind im § 68 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz bestimmt.
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist
- der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ (vertieft) oder eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ (grundlegend) nicht schlechter als „Gut“ oder
- der erfolgreiche Abschluss der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe oder
- der erfolgreiche Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule oder
- der erfolgreiche Abschluss der 4. oder einer höheren Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule.
Aufnahmebewerber/innen der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen gemäß Z 1 nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Beim Aufnahmegespräch vorzulegen sind:
- Semesterzeugnis (mit rückseitiger Reihung der Wunschschulen) im Original
- Geburtsurkunde
- Taufschein
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Anmeldeformular digital
Schulgeld
Das Schulgeld für die Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung beträgt monatlich (10 mal ) € 193,00.
Es gibt die Möglichkeit eine gesunde Jause tagsüber in der Mensa zu kaufen bzw. ein einzelnes Mittagessen zu buchen.
Kosten für ein regelmäßiges Mittagessen:
1x pro Woche € 32,00, 2x pro Woche € 61,00, 3x pro Woche € 87,00, 4x pro Woche € 113,00 monatlich